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Seelsorgeraum Graz-Mitte
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+43 (316) 830581
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Inhalt:

Informationen zu den Sakramenten & Sakramentalien

hier finden sie die wichtigsten Informationen zu:

Taufe

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Kommen Sie bitte in die Pfarrkanzlei zur Taufaufnahme.

Folgende Dokumente, benötigen Sie für die Taufanmeldung:

  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Trauungsschein der Eltern (Heiratsurkunde, wenn Eltern nur standesamtlich verheiratet sind)
  • Taufscheine der Eltern
  • Taufschein des/der Paten/Patin

Teilen Sie uns mit, wann, wo und von wem Sie ihr Kind getauft wissen wollen. Wenn Ihr Kind von einem unserer Seelsorger die Taufe empfangen soll, können Sie einen individuellen Termin für ein Taufgespräch vereinbaren. Wollen Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre als der Wohnpfarre taufen lassen, benötigen Sie eine Taufentlassung, die Ihnen ebenso in der Pfarrkanzlei ausgestellt wird.

Wer kann Pate, Patin sein?

Wer das Patenamt übernimmt,

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.

Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.

Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

Zusätzliche Informationen über die Taufe als Sakrament erhalten Sie auf unserer Diözesanwebsite.

Firmung

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!“ – diese Zusage bekommst du zu hören, wenn Du Dich firmen lässt.

Alle jungen Menschen aus unserem Pfarrverband, die im kommenden Jahr das Sakrament der Firmung empfangen wollen, sind gebeten, sich zur Firmvorbereitung zu melden.

Für Fragen zur Firmvorbereitung stehen Diakon Rainer Haueisen (0676/8742 7456) oder Waltraud Salzger (0676/8742 6206) zur Verfügung.

Die Firmung ist am Samstag, 27. Mai 2023 um 10:00 Uhr in der Münzgrabenkirche geplant.

Noch mehr Infos zur Firmung gibt es hier!

Ehe

Sie und ihr Partner/ihre Partnerin haben beschlossen kirchlich zu heiraten? Damit das gelingen kann, bitten wir Sie rechtzeitig folgende Punkte zu beachten:

  • Zunächst ist immer die Kontaktaufnahme mit der Wohnpfarre der zukünftigen Braut oder des Bräutigams erforderlich. Ist nur ein Teil von Ihnen katholisch, dann bitte in dessen/deren Wohnpfarre. Falls Sie nicht wissen, welcher Pfarre Sie angehören, rufen Sie folgende Nummer an: 0316/8041-204.
  • Der erste Kontakt mit der Pfarre und der Hochzeitstermin sollten nach Möglichkeit mindestens ein halbes Jahr auseinanderliegen.
  • Folgende Dokumente sind nach Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der Pfarrkanzlei mitzubringen:
    • Taufscheine
    • Geburtsurkunden
    • Meldezettel
    • amtliche Lichtbildausweise
    • standesamtliche Heiratsurkunde
    • Daten der Trauzeugen
  • Für die Aufnahme des Trauungsprotokolls ist die Wohnpfarre zuständig. Wollen Sie Ihr Trauungsprotokoll in einer anderen Pfarre aufnehmen lassen, bedarf es der Zustimmung der Wohnpfarre, da das auch im Trauungsprotokoll vermerkt werden muss.
  • Der Besuch eines Eheseminars ist als ein fixer Bestandteil in der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung vorgesehen. Bei den Kursen zur Ehevorbereitung kommen jene Themen zur Sprache, die bei der Gestaltung von Ehe und Familie zählen.  Hier können Sie sich über Eheseminare informieren.
  • Wissen Sie schon, in welcher Kirche Sie heiraten möchten? Wenn Sie vorhaben, außerhalb der eigenen Wohnpfarren zu heiraten, ist die Erlaubnis des eigenen Pfarrers nötig.  Außerdem ist zu bedenken, dass manche Kirchen wegen ihrer romantischen Lage oder aus anderen Gründen im Ruf stehen, typische „Hochzeitskirchen“ zu sein.  Hier ist es nötig, langfristig zu planen, um sich den Wunschtermin zu sichern.
  • Welcher Priester oder Diakon soll Ihrer Hochzeit vorstehen? Das Charisma des Geistlichen, der als Zelebrant an Ihrer Trauung mitwirkt, hat sicherlich großen Einfluss auf den Charakter dieses Festes.  Wenn Sie diesbezüglich einen besonderen Wunsch haben, versäumen Sie bitte nicht, sich rechtzeitig mit dem Priester oder Diakon Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um den Termin mit ihm abzuklären.

Für weitere und detailliertere Informationen empfehlen wir diese Seite.

Beichte

Versöhnung mit Gott und unseren Mitmenschen ist das Ziel des Sakraments der Beichte.

Johannes der Täufer hat zur Zeit Jesu zur Umkehr gerufen und die Menschen, die sich im Jordan von ihm "taufen" ließen, von ihren Sünden befreit. Gott bietet uns auch heute immer wieder die Gelegenheit zur Umkehr und zum Neubeginn. Zumindest vor Ostern sollte jede/r Christ/in das Sakrament der Beichte empfangen, um die Osterliturgie voller Freude feiern zu können.

Echte Reue und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung (soweit das möglich ist) sind Voraussetzungen für eine gültige Beichte. Der Priester spricht die SünderInnen im Namen Jesu los und sichert die Vergebung durch Gott zu. Es geht in der Beichte nicht um eine Aufzählung von Sünden, weil wir uns vor der Strafe Gottes fürchten müssten, sondern darum, dass wir uns bessern (büßen=bessern!). Gott zeigt uns seine Liebe, indem er uns immer wieder eine Chance gibt - nutzen wir sie!

Beichtmöglichkeit in der Pfarre Münzgraben ist jeden ersten Freitag im Monat immer vor der Messe von 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr in der Kirche Münzgraben.

Sie können auch individuelle Beichttermine mit den beiden Pfarrern vereinbaren.

Weitere Informationen zur Beichte als Sakrament bekommen Sie auf unserer Diözesanwebsite.

Krankensalbung

Gott wird im Alten Testament als Arzt beschrieben, und im Neuen Testament heilt Jesus viele Kranke und richtet sie wieder auf.

Gott ist besonders den Leidenden nahe. Das kommt im Sakrament der Krankensalbung zum Ausdruck, die bei jeder ernsten Erkrankung –  und nicht nur in Todesgefahr –  gespendet werden kann und darf. Die Krankensalbung dient dazu, den kranken Menschen zu stärken und zu trösten und die liebende Nähe Gottes erfahrbar zu machen. Der Priester salbt die Stirn und die Hände des Menschen und bittet dadurch um Geduld und Kraft.

Wenn Sie für sich oder eine andere Person die Krankensalbung wünschen, kontaktieren Sie uns in der Pfarrkanzlei oder rufen Sie im Notfall einen unserer beiden Pfarrer an.

Auf der Diözesanwebsite erhalten Sie weitere Informationen zur Krankensalbung als Sakrament.

Begräbnis

Wenn ein/e Angehörige/r stirbt, ist die Bestattung Ihrer Wahl diejenige, die sich um die komplizierten Abläufe kümmert. Jener Teil, der mit der Verabschiedung zu tun hat, das Begräbnis, wird von Priestern, Diakonen oder ausgebildeten BegräbnisleiterInnen geleitet.

Damit das Begräbnis eine gute Möglichkeit für den Abschied werden kann, ist es ratsam sich mit dem Begräbnisvorsteher zuvor zu treffen. Die Bestattung informiert unsere Pfarre über den Todesfall Ihres/r Angehörigen, wir geben der Bestattung schließlich Bescheid, ob einer unserer Seelsorger an dem betreffenden Termin vorstehen kann. Auf diese Weise kommt der Kontakt zwischen Ihnen und dem Begräbnisleiter zustande.

Vor der Besprechung zum Begräbnis ist es sehr hilfreich, wenn Sie einen kurzen Lebenslauf des/der Verstorbenen anfertigen.


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